pvt POLIZEI VERKEHR + TECHNIK
Die pvt erscheint als unabhängige, im In- und Ausland anerkannte Fachzeitschrift bereits im 71. Jahrgang - seit 1956 zunächst als Aus- und Fortbildungsorgan der damaligen "Polizeischule für Technik und Verkehr" in Essen unter dem Namen "Polizei Technik Verkehr" und ab 1982 mit dem Titel "pvt POLIZEI VERKEHR + TECHNIK".
Die Publikation erscheint seit 2010 im Verlag EMW Exhibition & Media Wehrstedt GmbH. pvt leistet einen Beitrag zum Informationsaustausch sowie Aus- und Fortbildung und Zusammenwirken für Innere Sicherheit, Strafverfolgung, Heimat- und Bevölkerungsschutz sowie Zivil-Militärische Zusammenarbeit.
pvt ist Deutschlands leitende polizei- und verkehrstechnische Fach- und Führungszeitschrift. Als Spartenmedium bietet sie zielgerichtete und fundierte Informationen für die konkret erfassbare, spezifische Personengruppe der Entscheider, Führungskräfte, Ermittler, Einsatzkräfte, Beschaffer, Techniker, Ausbilder, Auszubildende und Studierende, insgesamt alle Nutzer. Die pvt berichtet informativ, analytisch, inkl. Forschungsprojekte, Innovationen und Einsatzerfahrungen aus und für alle relevanten Bereiche:
- Polizei- und Verkehrsmanagement und Verkehrsüberwachung
- Digitalisierung, Informations-, Kommunikations- und Cybertechnologie
- Polizei-, Fahrzeug- und Verkehrstechnik
- Waffen- und Gerätewesen
- Einsatzbezogene Ausstattung und Bekleidung
- Kriminal- und Labortechnik
- BTM-Nachweis
- ABC-Schutz und Kampfmittelbeseitigung
- Sicherheitstechnik
- Notfall-, Rettungs- und Sanitätsausrüstung
Die Autoren und Redakteure sind Fachleute der Polizeien des Bundes und der Länder, auch aus der Wirtschaft und Wissenschaft - insbesondere für Innovationen.
Aus dem aktuellen Heft - pvt 05/2026 September/Oktober
Editorial; Prof. Dr. Roman Poseck, Hessischer Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - S. 4
Audiovisuelle Vernehmung; Lukas Winkler, Projektleiter Public Safety, Mangold International GmbH - S. 6
Neues Technologiezentrum Drohnensicherheit startete in Cochstedt - S. 12
Verfassungsschutz Hessen wappnet sich gegen Spionage und hybride Bedrohungen - S. 14
Optimierte Absicherung gefährdeter Veranstaltungsorte; Alexander Fuchs, Ltd. PD a.D., ehem. Leiter der Direktion SE beim PP BW + Dr. Markus Hellenthal, Direktor der BPol a.D., Rechtsanwalt - S. 18
Automatisierte Verkehrsüberwachung; PD Mario Sormes, Referent für Verkehrsüberwachungs- und Unfallaufnahmetechnologie + Prof. Dr. Wilfried Honekamp, Leiter des Polizeitechnischen Instituts, PTI/DHPol - S. 24
Drohnenabwehr quo vadis?; Michael Waldbrenner, Redakteur pvt - S. 28
Stark sein müssen?; Oliver Stutzky, Vorsitzender der Plattform PSNV e.V, Fachbereichsleiter im Landesfeuerwehrverband Bayern - S. 38
Der Digitale Zwilling; Dr. Markus Hellenthal, Dir BPol a.D., Rechtsanwalt, Beirat des BDK - S. 41
Ausbau der maritimem Einsatzstärke Niedersachsens; Andreas Zink, Niedersächsisches Landespolizeipräsidium, Referat 26 -Technik, Finanzen - S. 44
Sicherheit entsteht vor Ort und im digitalen Raum
Zugleich verändern neue Befugnisse, digitale Werkzeuge und Künstliche Intelligenz die Polizeiarbeit grundlegend. Wie Hessen beides zusammenführt und warum der Dialog mit der Basis dafür unverzichtbar ist.
Hessen ist ein sicheres Land. Das Straftatenaufkommen ist rückläufig, die Aufklärungsquote steigt vielerorts und im Ländervergleich stehen wir seit Jahren gut da. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter politischer Entscheidungen. Mit über 16.000 Polizisten sind so viele Polizisten im Dienst wie noch nie und wir stellen weiter ein. Auch die Ausstattung ist so modern wie nie zuvor. Smartphones, Tablets und eigens entwickelte dienstliche Apps gehören heute ebenso zum Alltag wie Bodycams und der Taser, der unsere Einsatzkräfte in gefährlichen Lagen wirksam schützt. Wer Sicherheit verspricht, muss seine Polizei entsprechend ausstatten. Genau das tun wir in Hessen.
Auf diesen Stärken ruhen wir uns nicht aus, denn die Anforderungen an unsere Polizei wachsen spürbar. Kriminalität wird globaler, digitaler und schneller, die Täter nutzen technische Möglichkeiten oft früher als der Staat. Hinzu kommen eine angespannte Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus und Extremismus, hybride Angriffe auf unsere Infrastruktur und eine gestiegene Gewaltbereitschaft gegenüber Polizisten. Gute Ausstattung allein genügt unter diesen Bedingungen nicht. Sie entfaltet ihre Wirkung erst dort, wo die Polizei sie auch einsetzen darf. Deshalb haben wir in Hessen auch am rechtlichen Fundament gearbeitet.
Ein modernes Polizeirecht als Fundament
Mit der Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat Hessen sein Polizeirecht Ende 2024 grundlegend erneuert und damit bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen, der inzwischen weitere Länder folgen. Die Zwischenbilanz nach gut anderthalb Jahren fällt positiv aus.
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Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck
Wenn die Aufzeichnung selbstverständlich wird
Die audiovisuelle Dokumentation von Vernehmungen ist in vielen Polizeibehörden angekommen. Damit verschiebt sich der Blick: weg von der Technik, hin zu den Prozessen, die aus Aufzeichnungen verwertbare Informationen machen. Genau darin liegt die nächste Chance.
Polizeibehörden in Deutschland haben in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der Einführung audiovisueller Vernehmungen erzielt. Viele Dienststellen verfügen heute über professionelle Lösungen und leisten täglich hochwertige Ermittlungsarbeit unter anspruchsvollen Bedingungen. Gerade deshalb lohnt sich jetzt der Blick auf die nächste Entwicklungsstufe. Denn wenn die technische Grundlage geschaffen ist, rückt eine andere Frage in den Mittelpunkt: Wie lässt sich der größte Nutzen aus diesen Systemen ziehen?
Der rechtliche Rahmen hat diese Entwicklung beschleunigt. §136 Abs. 4 StPO schreibt die audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in bestimmten Fällen vor, §58a StPO regelt die Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen. Viele Behörden haben diese Vorgaben längst umgesetzt und dabei erhebliche Aufbauarbeit geleistet: Vernehmungsräume wurden ausgestattet, Abläufe definiert, Kolleginnen und Kollegen geschult. Die Aufzeichnung selbst ist vielerorts Routine geworden. Diese Aufbauarbeit verdient Anerkennung, denn sie erfolgte parallel zum laufenden Betrieb, unter Personalknappheit und wachsendem Dokumentationsaufwand. …
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Symbolbild KI-generiert, Mangold International
Sichere Drohnennutzung und Schutz vor unkooperativen Drohnen
- Das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben am 18. August 2026 das neue Technologiezentrum Drohnensicherheit am DLR-Standort Cochstedt eröffnet.
- An den DLR-Standorten Braunschweig und Cochstedt werden Technologien für die sichere Nutzung sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen erforscht und unter realistischen Bedingungen erprobt.
- Das Zentrum bringt Forschung, Sicherheitsbehörden und Industrie zusammen und soll neue Technologien schneller in die Anwendung überführen.
- Schwerpunkte: Luftfahrt, Sicherheit, Drohnen
Unbemannte Luftfahrtsysteme eröffnen vielfältige Möglichkeiten in Wirtschaft, Wissenschaft und bei Behörden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an ihren sicheren Betrieb und an den Schutz von Flughäfen, kritischen Infrastrukturen und öffentlichen Einrichtungen vor missbräuchlich eingesetzten Drohnen.
Das Technologiezentrum ist insbesondere an den DLR-Standorten Cochstedt und Braunschweig angesiedelt. Es bündelt Kompetenzen und Forschungsinfrastrukturen des DLR und verbindet diese eng mit den praktischen Anforderungen von Sicherheitsbehörden und Industrie. Nach dem feierlichen Eröffnungsakt demonstrierte das DLR gemeinsam mit spezialisierten Polizeikräften den Gästen aus Politik, Wirtschaft und Forschung aktuelle Technologien und Erkenntnisse zur Drohnensicherheit.
„Drohnen eröffnen nicht nur enorme Chancen, sie stellen auch eine Herausforderung dar. An diesem Punkt soll das Technologiezentrum Drohnensicherheit an den DLR-Standorten Cochstedt und Braunschweig aktiv werden, als konsequente Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, den Bundes- und Landespolizeibehörden sowie dem Bundeskriminalamt. Wir benötigen das technische Know-how der Forschung, die Innovationskraft und Umsetzungskompetenz der Industrie und vor allem die Perspektive derjenigen, die im konkreten Einsatz für unsere Sicherheit sorgen“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorstandsvorsitzende des DLR.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit dem Technologiezentrum Drohnensicherheit beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt erforschen, entwickeln und erproben wir modernste Drohnenabwehrtechnik unter realen Bedingungen. Hier erforschen und testen wir neue Technologien in Cochstedt direkt an einer Flughafeninfrastruktur – genau dort, wo eine empfindliche Bedrohungslage herrscht. Wir bündeln die Expertise von Wissenschaft, Start-Ups und unserer Sicherheitsbehörden, um unser Land noch stärker gegenüber hybriden Bedrohungslagen zu schützen.“ …
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(Foto: Uwe Wehrstedt)
Roman Poseck: „Hessen reagiert auf die aktuelle Bedrohungslage mit der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes Hessen und ist damit bundesweit Vorreiter. Eine eigene Spionage-Einheit stellt das LfV zukunftsfähig auf.“
Wiesbaden, 06.08.2026. Cyberattacken, Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur, Spionageaktionen, Drohnenangriffe und Desinformationskampagnen - insbesondere im Vorfeld von Wahlen - stellen eine immer größer werdende Bedrohung dar. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) passt seine Organisationsstruktur deshalb den aktuellen Herausforderungen an. Eine eigene Abteilung für Spionageabwehr, eine Abteilung Operative Aufklärung sowie eine Kompetenzstelle Wirtschafts-, Wissenschafts- und Behördenschutz sorgen für mehr Schutz. Die Details stellten Innenminister Roman Poseck und LfV-Präsident Bernd Neumann heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden vor.
Innenminister Roman Poseck erklärte dazu: „Auch Hessen wird immer häufiger gezielt von ausländischen Nachrichtendiensten und nicht-staatlichen Gruppen angegriffen. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine haben wir es zunehmend mit solchen Angriffen zu tun. Russlands Politik wird immer aggressiver. Sie verfolgt das Ziel, uns und unsere Demokratie zu destabilisieren. Dabei kennt Putin offensichtlich keine Grenzen mehr. Besorgniserregend ist zudem, dass diese Politik auch durch politische Kräfte im Inland Unterstützung erfährt, auch in unseren Parlamenten.
Hybride Aggressoren verüben reale Attacken auf unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, unsere Sicherheit und auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Hessen stellt für ausländische Nachrichtendienste aufgrund seiner besonderen Stellung bei Wirtschaft, Verkehr und Logistik, mit dem Internetknotenpunkt in Frankfurt, dem Flughafen sowie mit bedeutenden militärischen Liegenschaften ein potenzielles Angriffsziel dar.
Das hybride Anschlagsszenario mit einer Drohne am Leipziger Flughafen zeigt, wie real die Gefahr ist. …
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(Foto: Uwe Wehrstedt)
Einleitung
In den vergangenen fünf Jahren haben Angriffe auf öffentliche Veranstaltungen und Menschenansammlungen in Europa und Nordamerika wiederholt gezeigt, dass das räumliche und zeitliche Vor- bzw. Umfeld – Anreisewege, Zuwegungen, Warteschlangen vor Kontrollen und die Auflösungsphase nach Veranstaltungen – ein besonders verwundbarer Raum ist. Beispiele mit hoher medialer und polizeilicher Relevanz sind unter anderem der Fahrzeugangriff in New Orleans (Januar 2025), mehrere Vorfälle in europäischen Innenstädten sowie der Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day (25. Juli 2026). Diese Ereignisse haben gemeinsam, dass die Tatmittel (Fahrzeuge, Messer) nicht die Kontrolllinie überwunden haben, sondern gerade außerhalb der kontrollierten Fläche besonders wirksam geworden sind, wo regelmäßig auch die höchste Personendichte besteht. Die EU‑Lagebeurteilung 2026 betont zudem die Fragmentierung des Bedrohungsbildes und die zunehmende Rolle online getriebener Radikalisierung.
Ziel dieses Artikels ist es, Polizeipraktikern und Entscheidern eine praxisnahe, fachlich fundierte Übersicht zu geben: Was wird heute typischerweise getan, welche weiteren (technischen und organisatorischen) Optionen bestehen, und wie lassen sich Maßnahmen so kombinieren, dass sie Schutzwirkung erzeugen, ohne Veranstaltungen faktisch zu verhindern oder unverhältnismäßig in Grundrechte von Besuchern oder Passanten einzugreifen. Der Text stützt sich auf polizeifachliche Berichte, nationale Lagebilder und wissenschaftliche Untersuchungen.
Teil 1 - Ausgangslage
- Problemstellung und Abgrenzung
Veranstaltungssicherheit wird in der Praxis überwiegend aus der Perspektive einer Kontrolllinie gedacht und konzipiert. Sicherheitskonzepte, Ordnungsdienstplanung, Taschenkontrolle, Videoüberwachung und Besucherlenkung beziehen sich auf die zu kontrollierende Fläche. Das Vor- bzw. Umfeld – also der Bereich vor, außerhalb und zeitlich nach der Kontrolle – wird demgegenüber nachrangig behandelt, obwohl dort regelmäßig vergleichbare oder sogar zum Teil höhere Personendichten auftreten und kein Screening stattfindet. …
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(Foto: Uwe Wehrstedt)
Die dringende Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
Erkenntnisse und Kernforderungen des Fachforums auf der GPEC® 2026
Die automatisierte Verkehrsüberwachung mittels künstlicher Intelligenz kann einen wichtigen Hebel zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Deutschland darstellen. Trotz international nachgewiesener Erfolge bei der Reduzierung von Hauptunfallursachen wie Ablenkung am Steuer erschwert ein fragmentierter föderaler Rechtsrahmen derzeit eine flächendeckende Implementierung. Dieser Artikel analysiert den Status Quo der operativen Defizite, beleuchtet die technologische Reife der Systeme im internationalen Vergleich und formuliert die dringende Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz, um den Innovationsstau zu beenden und die Vision Zero wirksam zu unterstützen.
1. Einleitung: Das Fachforum im Kontext der Vision Zero
Das Fachsymposium „Automatisierte Verkehrsüberwachung – Zeit für eine bundesgesetzliche Regelung“, das am 20. Mai 2026 im Rahmen der GPEC® in Leipzig durch das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Polizei organisiert wurde, bot den Rahmen für einen grundlegenden fachlichen Diskurs über das Erfordernis der künftigen Ausrichtung der deutschen Verkehrssicherheitsarbeit. Trotz erheblicher fahrzeug- und infrastrukturseitiger Sicherheitsfortschritte stehen die Verkehrsüberwachungsbehörden angesichts stagnierender Unfallzahlen vor neuen Herausforderungen: Das ambitionierte Ziel der „Vision Zero“ – die vollständige Vermeidung von Verkehrstoten und Schwerverletzten – bleibt schwer erreichbar, solange die Hauptunfallursachen, u.a. der Ablenkung am Steuer und Geschwindigkeitsverstöße nicht effektiv bekämpft werden können. In ihrer Keynote skizzierte Kirsten Lühmann (Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht) präzise das gegenwärtige Spannungsfeld: Während KI-basierte Systeme international bereits zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden und dort positive Verkehrssicherheitseffekte berichtet werden, erschweren die heterogenen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen in Deutschland bislang eine flächendeckende Einführung. Vor diesem Hintergrund sollte sich die weitere fachliche Debatte verstärkt mit der Frage befassen, unter welchen rechtlichen und technischen Voraussetzungen ein bundesweit einheitlicher Einsatz möglich ist. ...
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(Bildquelle: erstellt durch Autor Sormes mit KI)
Drohnen bedrohen zivile, behördliche und militärische Einrichtungen und deren Personal. Was kann man dagegen tun, wo liegen die Grenzen und wie sieht die Zukunft aus? Eine Standortbestimmung.
Der Fund einer FPV-Drohne (First-Person-View) mit Sprengstoff am Flughafen Leipzig Anfang August rüttelte erneut die Behörden und die Bevölkerung auf und führte das Potential eines Angriffs vor Augen.
Eine zweite Drohne soll in derselben Nacht mit einem Frachtflugzeug kollidiert sein, wurde aber noch nicht gefunden.
Unmittelbar danach kam es bei einem Bundeswehrstandort in Mechernich zu Drohnen-Sichtungen. Dabei wurde eine größere Drohne eingesetzt, ähnlich des Typs Great Shark 380 VTOL. VTOL steht für Vertical Take Off and Landing, also die Fähigkeit senkrecht zu starten, obwohl es sonst eher einem Flugzeug gleicht, denn einer normalen Drohne. Dieses Modell kann bis zu 10 kg Nutzlast transportieren und bis zu 400 km weit fliegen. Vermutlich wird es sich um eine Ausspähung des Standorts gehandelt haben, da dort unter anderem Teile des Patriot-Systems gewartet werden.
Die Zahl der Drohnen Sichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr abermals gestiegen. Es wurden an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in den ersten sechs Monaten 166 Flugobjekte laut Deutscher Flugsicherung gemeldet. Das sind deutlich mehr Sichtungen als im ersten Halbjahr 2025, als noch 101 Fälle gemeldet wurden.
Von handelsüblichen Kameradrohnen, wie z.B. des Herstellers DJI, über FPV-Drohnen (First-Person-View), bis zum VTOL Wingflugzeug haben wir in den letzten Tagen bereits wieder eine recht große Bandbreite an Drohnen bei uns gesehen. ...
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(Foto: Uwe Wehrstedt)
Über Stärke, Selbstbild und die Kunst, Hilfe anzunehmen
Wer andere schützt, muss auch unter Druck handlungsfähig bleiben. Doch aus notwendiger Belastbarkeit kann ein stiller Anspruch werden: Ich muss das allein schaffen. Dieser Essay fragt, wann Stärke zur Hürde wird – und warum professionelle Selbstfürsorge kein Gegenentwurf zur Einsatzfähigkeit ist.
Stärke ist unverzichtbar
Polizeiliche wie auch nichtpolizeiliche Einsatzlagen verlangen Selbstkontrolle, Entscheidungsfähigkeit und Belastbarkeit. Einsatzkräfte müssen unter Zeitdruck handeln, Verantwortung
übernehmen und auch in gefährlichen oder psychisch belastenden Situationen funktionsfähig bleiben.
Diese Anforderungen sind real. Sie sind weder überholt noch Ausdruck einer grundsätzlich problematischen Organisationskultur. Ohne Verlässlichkeit, Selbstständigkeit und die Fähigkeit,
eigene Emotionen zeitweise zurückzustellen, wäre professioneller Einsatzdienst kaum möglich.
Die Frage lautet deshalb nicht, ob Einsatzkräfte stark sein müssen. Natürlich müssen sie das. Die entscheidende Frage ist:
Was verstehen wir unter professioneller Stärke
Problematisch wird Stärke dort, wo sie nicht mehr nur das Handeln im Einsatz beschreibt, sondern zum Anspruch auf Unverwundbarkeit wird. Dann kann aus „Ich muss im Einsatz funktionieren“ unbemerkt „Ich darf danach nichts spüren“ werden. Aus „Ich muss selbstständig entscheiden“ kann „Ich muss auch meine Belastungen allein bewältigen“ entstehen.
Aus einer notwendigen beruflichen Fähigkeit wird damit möglicherweise eine Hürde.
Wenn aus einer Fähigkeit eine Erwartung wird
Vorstellungen von Belastbarkeit, Kontrolle und Selbstständigkeit geben Orientierung. Sie stiften berufliche Identität, fördern Zusammenhalt und helfen, auch in kritischen Situationen handlungsfähig zu bleiben …
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(Bilder: Autor)
Fachforum Psychosoziale Unterstützung und Notfallversorgung für Einsatzkräfte und ein Messestand zur GPEC® 2026
Eine neue Einsatzsystematik vom polizeilichen Einsatzort bis zur Einsatzleitung
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche Polizeieinsätze ist eine vollständige und umfassende Einsatzplanung, die alle relevanten Rahmenbedingungen und Gegebenheiten sowie taktische Bindungen, Gefährdungseinschätzungen und situationsbedingten Risiken aufnimmt, auf etwaige Auswirkungen auf den Einsatzerfolg evaluiert und bewertet und daraus einen systematischen Plan zur Realisierung des jeweiligen Einsatzzieles unter Berücksichtigung eigener und benachbarter Kräfte definiert. Die Polizeidienstvorschrift 100 (PDV 100) „Führung und Einsatz der Polizei“ ist die Taktik- und Organisationsvorschrift der deutschen Polizei und definiert die Leitstelle als zentrales polizeiliches Führungs- und Kommunikationsmittel mit den Kernfunktionen Notrufannahme, kontinuierliche Erfassung und Bewertung der aktuellen Einsatzlage, sowie Koordinierung und Lenkung der polizeilichen Einsatzkräfte im sog. Ersten Angriff. Ggf. übernimmt ein Polizeiführer vor Ort, bei größeren Einsätzen aus einer Befehlsstelle oder direkt aus dem Lagezentrum. Soweit erforderlich, arbeitet die polizeiliche Leitstelle eng mit Leitstellen anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zusammen, die nach ähnlichen Vorschriften (z.B. der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 / FwDV 100) handeln, oder ist von vornherein z.B. mit Feuerwehr und / oder Rettungsdiensten integriert, wie dies in einigen Bundesländern der Fall ist.
Das A und O ist eine vollständige und stets aktuelle Lagewahrnehmung und -bewertung („situational awareness“, Situationsbewusstsein, oder ein „relevant operational picture“ im militärischen Umfeld). Dazu reicht heute eine Verfolgung von Polizeifunk, Radio und Fernsehen nicht mehr aus. Längst sind Social Media (X, Facebook, etc.) und Videos aus öffentlichen und privaten Kameras zu berücksichtigen, ebenso HUMINT- und OSINT- und sonstige Sensorik-Erkenntnisse (z.B. aus Audio-Quellen oder IT-Netzwerken, etc.). Dazu kommen einsatzrelevante geographische, topographische und architekturelle Gegebenheiten. All dies muss kontinuierlich aufgenommen, analysiert und bewertet sowie daraus resultierende Schlussfolgerungen oder Erkenntnisse an Führungsverantwortliche weitergegeben werden. Das ist ohne Nutzung von KI-Technologie nicht mehr zuverlässig und in vernünftiger (Echt-)Zeit zu bewältigen. …
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(Foto: Autor)
Indienststellung des neuen Einsatzbootes der Technischen Einsatzeinheit Niedersachsen
„Niedersachsen. Das ist groß.“ Unter diesem neuen Leitmotiv bekennt sich das Land Niedersachsen zu seiner besonderen Verantwortung für die Sicherheit und Resilienz auf einer Fläche, die von den weitläufigen Flusslandschaften des Binnenlandes bis hin zur einzigartigen Küstenlinie an der Nordsee reicht. Die Polizei Niedersachsen steht dabei vor der anspruchsvollen Aufgabe, ein äußerst heterogenes und ausgedehntes Netz an Wasserflächen zu überwachen und zu schützen. Die Anforderungen an die eingesetzten Einsatzmittel sind so vielfältig wie die Gewässer selbst: Während im Binnenland insbesondere Flexibilität, Wendigkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit gefragt sind, erfordern die mitunter herausfordernden Bedingungen an der Nordseeküste, die Dynamik des touristisch attraktiven und ökologisch besonders schützenswerten Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und die Sicherung der vorgelagerten Inseln robuste, hoch spezialisierte und bedarfsgerechte Lösungen. Insbesondere der Schutz der maritimen kritischen Infrastruktur, wie auch die jederzeitige Erreichbarkeit vorgelagerter Standorte stellt die Polizei Niedersachsen vor besondere Herausforderungen, die nur mit modernster Technik und gut ausgebildetem Personal zu bewältigen sind.
Die Technische Einsatzeinheit Niedersachsen: Außergewöhnliche Kompetenz für maritime und technische Sonderlagen
Die Technische Einsatzeinheit der Polizei Niedersachsen (TEE NI) hat sich als hochspezialisierter Bestandteil der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung etabliert, die landesweit für die Bewältigung nicht nur technischer Sonderlagen einen wesentlichen Beitrag für den polizeilich erfolgreichen Einsatzverlauf leistet.
Mit dem Bootsdienst, den Tauchergruppen, Technischen Maßnahmen für Höhen und Tiefen, dem Spezialisierten Einsatzzug, den technischen Gruppen und Logistikkomponenten sind nur einige Tätigkeitsbereiche eines in seiner Vielseitigkeit vermutlich einzigartigen Bereichs der geschlossenen Einheiten genannt.
Die besondere Stärke der TEE NI liegt folgerichtig in ihrer Fähigkeit, flexibel und zeitgerecht auf sich verändernde Lageentwicklungen zu reagieren und dabei stets höchste Professionalität und technische Präzision zu gewährleisten. Die Mitarbeitenden der TEE NI verfügen in der Regel über langjährige Erfahrung und ein ausgeprägtes Verständnis für die spezifischen Anforderungen, die sich aus der Topografie und den infrastrukturellen Gegebenheiten des Landes Niedersachsen ergeben.
Die einsatzführenden Dienststellen erhalten demnach einen nahezu vollumfänglichen technischen Service aus einer Hand. Dennoch wird die Zusammenarbeit mit benachbarten Kräften in einem nennenswerten Maß gelebt. Die Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei Niedersachsen ist üblich und durch eine Verzahnung unterschiedlicher Kompetenzen regelmäßiger Garant des maritimen polizeilichen Einsatzerfolgs, der neben einer regelmäßigen, gemeinsamen Aus- und Fortbildung durch eine für jeden Bereich maßgeschneiderte Technik, die neben Aufgaben der Allgemeinen Aufbauorganisation, grundsätzlich auch für Einsatzlagen der Besonderen Aufgabenorganisation geeignet sein soll. …
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(Foto: Andreas Zink)